Projekte von besonderer Tragweite
Geschäfte von besonderer Tragweite sind Exportgeschäfte mit wesentlichen ökonomischen, sozialen, ökologischen, entwicklungspolitischen oder anderen aussenpolitischen Auswirkungen. Der Bundesrat kann der SERV Anweisungen über die Versicherung solcher Geschäfte erteilen (Art. 34 SERVG und Art. 28 SERV-V).
Stand: 31.07.2009




