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Rückversicherung

Im Zuge der Globalisierung nimmt auch die Kooperation zwischen Exporteuren aus verschiedenen Ländern zu. Bei der Absicherung von Geschäften mit internationaler Zulieferung oder Beteiligung hat sich das Instrument der Rückversicherung bewährt. Dabei gewährt die ECA des Hauptlieferanten Deckung für das volle Projektvolumen. Die Risiken im Umfang der Zu- und Unterlieferungen können von der ECA des Drittlandes gegenüber dem Erstversicherer rückversichert werden. Im Schadenfall nimmt der Erstversicherer Rückgriff beim Rückversicherer. Den Entscheid, ob eine Rückversicherung abgeschlossen wird, treffen allein die SERV bzw. die involvierten ausländischen ECAs.

Ausländische Zulieferungen

Bis zu einem Umfang von 50% des Auftragswertes können ausländische Zulieferungen grundsätzlich in die Versicherung einbezogen werden. In Ausnahmefällen kann die SERV bis zu 70% Auslandsanteile decken; sollte die 70% - Grenze überschritten werden, muss über eine Rückversicherung der ausländische Anteil kompensiert werden. Für alle Ausnahmefälle wird ein Prämienzuschlag berechnet. Beschränkungen bei grösseren Beträgen bzw. bei erhöhtem Risikopotenzial, auch im Fall eines Auslandanteils unter 50 Prozent, bleiben vorbehalten.

Stand: 12.08.2008

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